Die meisten, die deswegen hier sitzen, haben dasselbe Gefühl: Ich habe doch nichts Verbotenes getan. Das Medikament war verordnet, die Dosis stand auf der Packung, der Arzt wusste Bescheid. Und trotzdem liegt eine Anordnung im Briefkasten.
Für die Fahrerlaubnisbehörde ist die Verordnung aber nicht die Frage. Sie fragt etwas anderes: Konnten Sie unter dieser Behandlung sicher fahren — und woran hätten Sie gemerkt, wenn nicht? Ob ein Medikament ärztlich verordnet war, ob es so eingenommen wurde wie besprochen und ob zusätzlich etwas anderes im Spiel war, macht dabei einen erheblichen Unterschied.
Das ist deshalb das Erste, was wir gemeinsam klären, bevor irgendetwas anderes passiert: Was genau wurde Ihnen verordnet, seit wann, von wem — und was sagt die behandelnde Praxis zur Fahrtüchtigkeit unter dieser Behandlung.
Setzen Sie kein verordnetes Medikament ab und ändern Sie keine Dosis, um bei der Begutachtung besser dazustehen. Darüber entscheidet ausschließlich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Ich bereite auf die Begutachtung vor – ich behandle nicht und gebe keine medizinischen Empfehlungen.
was wurde verordnet, von wem, seit wann und in welcher Dosierung
wurde das Medikament so genommen, wie es besprochen war, und kam etwas dazu, das nicht verordnet war
was sagt die behandelnde Praxis dazu, und wie gehen Sie mit Nebenwirkungen um
woran erkennen Sie, dass Fahren gerade keine gute Idee ist, und was tun Sie dann konkret
Vier Schritte – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Begutachtung.
Sie schildern Ihre Situation. Für den Anfang genügt die Anordnung — welche Unterlagen zu Ihrer Behandlung wir sonst noch brauchen, klären wir danach. Telefonisch oder vor Ort, kostenlos und unverbindlich.
Wir sehen uns an, worauf sich die Anordnung stützt, und sammeln, was Ihre Behandlung belegt: Verordnungen, Arztberichte, auf Wunsch eine Stellungnahme der behandelnden Praxis. Bei Medikamenten entscheidet sich vieles über das, was schriftlich vorliegt.
In persönlichen Sitzungen arbeiten wir daran, Ihre Behandlung und Ihren Umgang mit dem Fahren nachvollziehbar zu schildern. Nicht auswendig gelernt — das erkennt jede Gutachterin sofort.
Wir gehen den Ablauf durch und üben die Gesprächssituation. Danach bleibe ich ansprechbar — unabhängig davon, wie der Termin ausgeht.
Als Ausgangspunkt ja, als Antwort nein. Geprüft wird nicht, ob Sie das Medikament nehmen durften, sondern ob Sie damit sicher am Verkehr teilnehmen konnten. Die Verordnung gehört deshalb unbedingt in die Unterlagen — sie beantwortet aber nicht die Frage, die im Gespräch gestellt wird.
Das entscheidet allein Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, und niemand sonst. Eigenmächtiges Absetzen kann gesundheitlich riskant sein, und überzeugend wirkt es in der Begutachtung ohnehin nicht. Wer eine Behandlung braucht, soll sie bekommen. Es geht darum, den Umgang damit im Straßenverkehr nachvollziehbar zu machen — nicht darum, gesund zu wirken.
Auch das ist ein verordnetes Medikament, und es gelten dieselben Fragen: Liegt die Verordnung vor, wurde sie eingehalten, und wie ist Ihre Fahrtüchtigkeit unter der Behandlung einzuschätzen. Was in Ihrem Fall konkret verlangt wird, ergibt sich aus der Anordnung — das schauen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an.
Nicht zwangsläufig. Ob und in welchem Umfang Nachweise verlangt werden, ergibt sich aus der Anordnung und Ihrer Vorgeschichte. Wird ein Nachweis gefordert, muss er die geltenden Anforderungen erfüllen — deshalb klären wir früh, was für Sie gilt, damit keine Zeit verloren geht.

Geschäftsinhaber
Persönliche MPU-Vorbereitung und Suchtberatung in Speyer und Umgebung. Ein fester Ansprechpartner, kurzfristige Termine, kostenloses Erstgespräch.
Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
© 2026 MPU Beratung Speyer | Impressum | Datenschutz | Widerrufsbelehrung