Die MPU ist keine Prüfung, die man lernen kann, und auch kein Test, den man besteht oder nicht besteht. Sie ist eine Begutachtung: Die Fahrerlaubnisbehörde hat Zweifel an Ihrer Fahreignung und lässt diese Zweifel von einer Begutachtungsstelle klären.
Der Termin dauert etwa drei bis vier Stunden und besteht aus drei Teilen – einer medizinischen Untersuchung, Leistungstests am Rechner und einem psychologischen Gespräch. Das psychologische Gespräch ist für viele der anspruchsvollste Teil – und genau darauf lässt sich gezielt vorbereiten.
Was viele nicht wissen: Das Gutachten geht zuerst an Sie, nicht an die Behörde. Sie entscheiden, ob Sie es einreichen.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anlass erheblich. Der erste Schritt ist deshalb immer, genau zu klären, worum es in Ihrem Fall geht.

Angeordnet wird in der Regel ab 1,6 Promille, bei wiederholten Verstößen auch darunter. Hier geht es um Ihren Umgang mit Alkohol — und darum, ihn nachvollziehbar darzustellen.

Schon ein einmaliger Nachweis kann genügen. Im Mittelpunkt stehen Abstinenznachweise und die Frage, was sich seitdem verändert hat.

Bei acht Punkten in Flensburg. Hier geht es nicht um Konsum, sondern um Ihr Fahrverhalten und darum, wie es dazu kommen konnte.

Auch verordnete Medikamente können zu einer Anordnung führen. Hier zählt, was die Behandlung belegt und wie Sie mit dem Fahren umgehen.

Nötigung, Unfallflucht, Gewaltdelikte im Straßenverkehr. Bewertet wird vor allem, wie Sie mit Konflikten und Druck umgehen.
Vier Schritte – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur MPU.
Sie schildern mir Ihre Situation. Wir besprechen, worum es bei Ihrer MPU geht, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob eine Zusammenarbeit für Sie passt. Kostenlos und unverbindlich.
Wir schauen uns Ihre Vorgeschichte und Ihre Unterlagen genau an. Gemeinsam klären wir, welche Anforderungen für Ihre MPU gelten und worauf es in der Vorbereitung besonders ankommt.
In persönlichen Sitzungen arbeiten wir Ihre Vorgeschichte strukturiert auf. Sie verstehen die Ursachen, können Ihre Veränderungen nachvollziehbar darstellen und bereiten sich gezielt auf die Fragen der Begutachtung vor.
Zum Abschluss gehen wir den Ablauf der MPU noch einmal durch und üben die Gesprächssituation. So wissen Sie, was Sie erwartet, und gehen vorbereitet in den Termin.
Die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Gericht. Das Strafverfahren und die MPU sind zwei getrennte Vorgänge. Deshalb kann es passieren, dass die Sache vor Gericht längst erledigt ist und die Anordnung erst danach kommt.
Die Behörde setzt Ihnen eine Frist, meist einige Monate. Wichtiger ist aber die Zeit, die Sie für Nachweise brauchen: Abstinenznachweise laufen je nach Anordnung über mehrere Monate bis zu einem Jahr und lassen sich nicht abkürzen. Wer früh anfängt, verliert am Ende keine Zeit.
Dann reichen Sie es nicht ein. Das Gutachten geht zuerst an Sie, und die Behörde erfährt nichts davon. Sie können es später erneut versuchen. Ein negatives Gutachten ist unangenehm, aber es ist kein endgültiges Urteil.
Sie müssen die MPU nicht machen. Ohne Gutachten wird die Fahrerlaubnis allerdings in der Regel nicht erteilt - die Behörde darf aus der Weigerung Schlüsse ziehen.
Das klären wir in zwanzig Minuten am Telefon. Kostenlos, und Sie müssen nichts erzählen, was Sie nicht erzählen wollen.

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Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
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