Die MPU ist keine Prüfung, die man lernen kann, und auch kein Test, den man besteht oder nicht besteht. Sie ist eine Begutachtung: Die Fahrerlaubnisbehörde hat Zweifel an Ihrer Fahreignung und lässt diese Zweifel von einer Begutachtungsstelle klären.
Der Termin dauert etwa drei bis vier Stunden und besteht aus drei Teilen – einer medizinischen Untersuchung, Leistungstests am Rechner und einem psychologischen Gespräch. Das Gespräch ist der Teil, um den es wirklich geht, und der Teil, auf den man sich vorbereiten kann.
Was viele nicht wissen: Das Gutachten geht zuerst an Sie, nicht an die Behörde. Sie entscheiden, ob Sie es einreichen.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anlass erheblich. Der erste Schritt ist deshalb immer, genau zu klären, worum es in Ihrem Fall geht.

Angeordnet wird in der Regel ab 1,6 Promille, bei wiederholten Verstößen auch darunter. Hier geht es um Ihren Umgang mit Alkohol — und darum, ihn nachvollziehbar darzustellen.

Schon ein einmaliger Nachweis kann genügen. Im Mittelpunkt stehen Abstinenznachweise und die Frage, was sich seitdem verändert hat.

Bei acht Punkten in Flensburg. Hier geht es nicht um Konsum, sondern um Ihr Fahrverhalten und darum, wie es dazu kommen konnte.

Nötigung, Unfallflucht, Gewaltdelikte im Straßenverkehr. Bewertet wird vor allem, wie Sie mit Konflikten und Druck umgehen.
Vier Schritte – vom ersten Anruf bis zum Termin bei der Begutachtungsstelle.
Sie schildern Ihre Situation, ich sage Ihnen ehrlich, wo Sie stehen und was auf Sie zukommt. Telefonisch oder vor Ort, kostenlos und unverbindlich.
Wir sehen uns Ihre Unterlagen an: Führerscheinakte, Fristen, Auflagen. Danach wissen Sie, welche Nachweise Sie brauchen und wie viel Zeit realistisch ist.
In mehreren Sitzungen arbeiten wir an Ihrer Vorgeschichte, an den Fragen der Begutachtungsstelle und daran, Ihre Veränderung nachvollziehbar zu schildern.
Sie gehen vorbereitet in den Termin. Danach bleibe ich ansprechbar — unabhängig davon, wie er ausgeht.
Die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Gericht. Das Strafverfahren und die MPU sind zwei getrennte Vorgänge. Deshalb kann es passieren, dass die Sache vor Gericht längst erledigt ist und die Anordnung erst danach kommt.
Die Behörde setzt Ihnen eine Frist, meist einige Monate. Wichtiger ist aber die Zeit, die Sie für Nachweise brauchen: Abstinenznachweise laufen über sechs oder zwölf Monate und lassen sich nicht abkürzen. Wer früh anfängt, verliert am Ende keine Zeit.
Dann reichen Sie es nicht ein. Das Gutachten geht zuerst an Sie, und die Behörde erfährt nichts davon. Sie können es später erneut versuchen. Ein negatives Gutachten ist unangenehm, aber es ist kein endgültiges Urteil.
Sie müssen die MPU nicht machen. Ohne Gutachten wird die Fahrerlaubnis allerdings in der Regel nicht erteilt - die Behörde darf aus der Weigerung Schlüsse ziehen.
Das klären wir in zwanzig Minuten am Telefon. Kostenlos, und Sie müssen nichts erzählen, was Sie nicht erzählen wollen.

Geschätsinhaber
Persönliche MPU-Vorbereitung und Suchtberatung in Speyer und Umgebung. Ein fester Ansprechpartner, kurzfristige Termine, kostenloses Erstgespräch.
Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
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