Angeordnet wird in der Regel ab 1,6 Promille, bei wiederholten Verstößen auch darunter. Was viele überrascht: Die Höhe des Wertes ist danach kaum noch Thema. Entscheidend ist etwas anderes – wer 1,6 Promille erreicht und noch Auto fährt, hat eine Gewöhnung aufgebaut, die ein Gelegenheitstrinker nicht hätte. Genau darauf schaut die Begutachtungsstelle.
Deshalb dreht sich das Gespräch nicht um den einen Abend, sondern um die Zeit davor: Wie ist Ihr Trinkverhalten über die Jahre gewachsen? Und was ist heute konkret anders – nicht im Vorsatz, sondern im Alltag?
Die erste Frage, die wir zusammen klären, ist deshalb keine juristische: Reicht in Ihrem Fall ein kontrollierter Umgang, oder führt der Weg über Abstinenz? Davon hängt alles Weitere ab – Nachweise, Dauer, Kosten.
wann hat es angefangen, wie hat es sich entwickelt, wann wurde es viel
was war an dem Tag anders, und war es wirklich anders
was Sie seitdem konkret getan haben, nicht was Sie sich vorgenommen haben
was passiert, wenn die Situation wiederkommt, die damals dazu geführt hat
Vier Schritte – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Begutachtung.
Sie schildern Ihre Situation, ich sage Ihnen ehrlich, wo Sie stehen. Telefonisch oder vor Ort, kostenlos und unverbindlich.
Wir sehen uns Anordnung und Vorgeschichte an und klären die Frage, an der alles hängt: Reicht in Ihrem Fall ein kontrollierter Umgang, oder führt der Weg über Abstinenz? Davon hängen Nachweise, Dauer und Kosten ab.
In persönlichen Sitzungen arbeiten wir Ihre Trinkbiografie auf, ordnen ein, wie es dazu kam, und finden eine Darstellung Ihrer Veränderung, die auch für Sie selbst stimmt.
Wir gehen den Ablauf durch und üben die Gesprächssituation, auch die Fragen zur Rückfallvorsorge. Danach bleibe ich ansprechbar.
Nicht zwingend. Bei einmaligen Vorfällen ohne Abhängigkeitshinweise kann ein kontrollierter Umgang der passende Weg sein. Bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit wird in der Regel Abstinenz erwartet. Welcher Weg in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus der Anordnung und Ihrer Vorgeschichte – das klären wir zuerst, und ehrlich.
Wie lange, richtet sich nach der Anordnung und Ihrer Vorgeschichte. Üblich sind Zeiträume von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Nachgewiesen wird über Urin- oder Haaranalysen in einem akkreditierten Labor. Entscheidend ist die Lückenlosigkeit – daran scheitert mehr als am Gespräch.
Als Erklärung selten. „Das war ein einmaliger Fehler" ist der Satz, den die Begutachtungsstelle am häufigsten hört, und er beantwortet die eigentliche Frage nicht: Wie kam der Wert zustande? Wir suchen deshalb eine Antwort, die auch für Sie selbst stimmig ist.
Nein. Wenn Sie einen Abstinenznachweis führen, gilt er lückenlos. Ein positives Ergebnis im Screening setzt die Uhr zurück - und ist im Gutachten sichtbar.

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Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
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