Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind ein eigener Anordnungsgrund – Nötigung, Unfallflucht, Beleidigung, tätliche Auseinandersetzungen. Was sie verbindet: In allen Fällen ging es um einen Moment, in dem etwas gekippt ist.
Deshalb steht hier weder Konsum noch Fahrverhalten im Mittelpunkt, sondern Ihr Umgang mit Konflikten. Die Begutachtungsstelle will wissen, was in dieser Situation in Ihnen vorging, ob es vergleichbare Situationen vorher gab, und was heute passieren würde.
Das ist für viele der unangenehmste MPU-Anlass, weil es persönlicher wird als bei einem Promillewert. Es hat aber auch einen Vorteil: Es gibt keine Laborwerte, auf die man warten muss. Was zählt, ist die Auseinandersetzung mit dem, was passiert ist – und dafür brauchen wir keine zwölf Monate.
was ist passiert, und an welchem Punkt ist es gekippt
gab es vergleichbare Situationen, auch außerhalb des Straßenverkehrs
erklären Sie die Tat oder rechtfertigen Sie sie
was Sie heute anders machen würden, konkret und nicht allgemein
Vier Schritte – vom ersten Anruf bis zum Termin bei der Begutachtungsstelle.
Sie erzählen so viel, wie Sie möchten. Für den Anfang genügt die Anordnung.
Wir gehen die Situation durch, ohne sie zu bewerten. Ziel ist, den Punkt zu finden, an dem eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.
Wir üben, das so zu schildern, dass es weder beschönigt noch übertrieben klingt. Beides fällt auf.
Sie gehen mit einer Darstellung hin, hinter der Sie stehen können.
Es gehört zur Schilderung, trägt aber nicht als Erklärung. Die Begutachtungsstelle prüft nicht, wer im Recht war, sondern warum Sie in dieser Lage so reagiert haben. Wer beim „der andere war schuld" stehen bleibt, kommt selten weiter.
Nicht automatisch. In manchen Fällen ist ein Anti-Aggressions-Training oder eine therapeutische Begleitung sinnvoll, in vielen nicht. Falls es sinnvoll ist, sage ich es Ihnen - und verweise an entsprechende Stellen. Ich behandle nicht, ich berate.
Dann prüft die Begutachtungsstelle beides, und die Anforderungen addieren sich - inklusive möglicher Abstinenznachweise. Das ist aufwendiger, aber machbar. Wichtig ist, es von Anfang an mitzudenken statt es zu übergehen.
Nein. Ich habe kein Interesse daran, Sie zu verurteilen - das haben andere Stellen schon erledigt. Meine Aufgabe ist, dass Sie im Gespräch mit der Gutachterin nicht ins Schleudern kommen.

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Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
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