Anders als beim Alkohol kann schon ein einzelner Nachweis für eine Anordnung genügen. Und anders als beim Alkohol entscheidet sich hier vieles vor dem Gespräch: Wer keine sauberen Nachweise vorlegt, kommt im Gespräch nicht weit – egal wie überzeugend er redet.
Der häufigste Grund, warum es schiefgeht, ist deshalb kein inhaltlicher, sondern ein formaler: Nachweise mit Lücken, das falsche Labor, ein Screening zu spät abgegeben, ein Zeitraum, der die Anforderung nicht abdeckt. Das ist ärgerlich, weil es vermeidbar ist – aber nur, wenn man es vorher weiß.
Im Gespräch selbst geht es dann darum, wie es zum Konsum kam und was sich in Ihrem Umfeld tatsächlich geändert hat. Nicht nur, dass Sie aufgehört haben – sondern was an Ihrem Alltag heute anders ist, sodass es dabei bleibt.
richtiges Labor, richtiger Zeitraum, korrekte Dokumentation
was, wie lange, wie häufig, in welchen Situationen
wann, warum, und was Sie dafür verändert haben
wer aus der damaligen Zeit ist noch da, und wie gehen Sie damit um
Vier Schritte – vom ersten Anruf bis zum Termin bei der Begutachtungsstelle.
Wir klären, welche Nachweise Ihre Anordnung verlangt und über welchen Zeitraum.
Sofort, nicht später. Das richtige Labor, der richtige Turnus, die richtige Dokumentation. Dieser Schritt entscheidet über Monate.
Während die Nachweise laufen, arbeiten wir am Gespräch: Konsumgeschichte, Ausstieg, Umfeld, Rückfallvorsorge.
Mit vollständigen Unterlagen und einer Schilderung, die dazu passt.
Das kann genügen, hängt aber von den Umständen ab. Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Schauen Sie in Ihre Anordnung - dort steht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Oder rufen Sie an, dann sehen wir gemeinsam nach.
Beides ist anerkannt, beides hat Eigenheiten. Haaranalysen decken längere Zeiträume ab, setzen aber ausreichende Haarlänge voraus. Urinscreenings sind kurzfristiger, dafür engmaschig und mit festen Meldefristen. Was in Ihrem Fall passt, klären wir vor dem Start.
Leider meistens nicht. Anerkannt wird in der Regel nur, was durch ein Programm dokumentiert ist. Abstinenz ohne Nachweis ist glaubwürdig für Sie selbst, aber nicht für die Begutachtungsstelle. Deshalb: früh anfangen.
Das schreibt Ihnen niemand vor. Aber die Frage kommt im Gespräch, und eine Antwort wie „die nehmen zwar noch, aber mich stört das nicht" ist schwer zu vermitteln. Wir überlegen vorher, wie es bei Ihnen tatsächlich aussieht.

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Felix Pfaffmann · Zertifizierter MPU-Berater und Suchtberater (Paracelsus Schulen)
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